Für dieses Forschungsgroßgerät, das nach Art. 91 des Grundgesetzes beschafft wurde, hatte die DFG ein positives Votum abgegeben. Es dient der Kristallstrukturbestimmung von anorganischen, metallorganischen und organischen Verbindungen, sowohl innerhalb der Arbeitsgruppen der anorganischen Chemie als auch der organischen Chemie und im Rahmen der Kooperation mit außeruniversitären Einrichtungen. Das neue Gerät ist mit Baugruppen neuester Technologie ausgestattet. So verfügt es neben einer Microfocus-Röntgenquelle über einen hochempfindlichen Hybrid-Pixel-Detektor, mit dem die Beugungssignale ohne Rauschen in einem großen dynamischen Messbereich bei kurzen Detektionszeiten registriert werden können. |